Langzeitpflege
Die Abteilung Langzeitpflege ist zuständig für die Beratung, Bedarfsabklärung, Planung und Qualitätssicherung im Bereich der Alters- und Langzeitpflege.
Erneuerung Pflegeheim-Rahmenvertrag
Im Kanton Basel-Stadt bieten 42 Pflegeheime ein Zuhause für insgesamt rund 3'000 Personen, welche im Alter auf umfassende Pflege und Betreuung angewiesen sind. Im Gegensatz zu vielen anderen betreibt der Kanton Basel-Stadt keine eigenen Pflegezentren, sondern stellt die Versorgung in der stationären Langzeitpflege in Zusammenarbeit mit privaten Organisationen sowie der Bürgergemeinde der Stadt Basel sicher.
Der Pflegeheim-Rahmenvertrag als Grundlage der Zusammenarbeit
Geregelt wird diese Zusammenarbeit im sogenannten Pflegeheim-Rahmenvertrag. Er wird zwischen dem Kanton und dem Verband der gemeinnützigen Basler Alterspflegeheime CURAVIVA Basel-Stadt verhandelt und in der Regel für eine vierjährige Vertragsperiode abgeschlossen. Der Vertrag enthält unter anderem Bestimmungen zur Aufgabenteilung zwischen Kanton und Leistungserbringern, zu Tarifen und Taxen, zur Heimplatzvermittlung sowie zur Aufsicht und Qualität.
Neuer Vertrag für die Jahre 2026 bis 2029
Am 28. Oktober 2025 hat der Regierungsrat einen neuen Pflegeheim-Rahmenvertrag für die Jahre 2026 bis 2029 genehmigt. Dem Entscheid ging ein längerer, intensiver Verhandlungsprozess voraus, welcher auf Seiten des Gesundheitsdepartements durch die Abteilung Langzeitpflege im Bereich Gesundheitsversorgung geführt wurde. Die inhaltlichen Vorarbeiten dazu fanden in paritätisch zusammengesetzten Arbeitsgruppen statt, in welchen alle von den beiden Parteien gestellten Forderungen an den neuen Pflegeheim-Rahmenvertrag diskutiert und Lösungen entwickelt wurden. Diese Form der Verhandlungsführung hat sich bewährt, und zwar sowohl hinsichtlich der erreichten Einigung auf vertraglicher Ebene wie auch bezüglich der Festigung einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit.
Mehr Mittel für Pflege und Betreuung
Mit dem neuen Pflegeheim-Rahmenvertrag stellt der Kanton für die kommenden vier Jahre mehr Mittel für die Pflege und Betreuung in den baselstädtischen Pflegeheimen zur Verfügung. Die Taxerhöhungen sind notwendig, damit die Betriebe nach den wirtschaftlich herausfordernden Jahren während und nach der Pandemie weiterhin hohe Qualitätsstandards garantieren können.
Herausforderungen und Innovationen in der Langzeitpflege
Die Langzeitpflege ist im Wandel. Ambulante Versorgungsangebote gewinnen weiter an Bedeutung, digitale Tools in der Pflege entwickeln sich rasant und mit der Integration der Pflege in die Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) per 2032 steht schweizweit ein grosser Systemwechsel bevor. Im Rahmen ihrer Zusammenarbeit wollen das Gesundheitsdepartement und die Pflegeheime in den nächsten vier Jahren daher auch Anreize für die Umsetzung innovativer Projekte in der stationären Langzeitpflege setzen.
Neuer Tarif für Angehörigenpflege
Pflegende Angehörige leisten einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung, indem sie die Pflege sicherstellen und Spitex-Anbieter entlasten. Angesichts des Fachkräftemangels in der Pflege gewinnt ihre Unterstützung zusätzlich an Bedeutung, da sie Versorgungslücken teilweise auffangen.
Abgerechnete Leistungsstunden nehmen stark zu
Seit dem Bundesgerichtsurteil im Jahr 2019, welches erlaubt, dass Leistungen der Grundpflege, die von pflegenden Angehörigen erbracht werden, zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abgerechnet werden, sind schweizweit Spitex-Anbieter gegründet worden, welche sich auf das Modell «pflegende Angehörige» spezialisiert haben.
Ende 2025 waren im Kanton Basel-Stadt 8 von 65 Spitex-Organisationen mit einer Bewilligung, auf das Modell «pflegende Angehörige» spezialisiert. Die abgerechneten Leistungen der Grundpflege stiegen von 17'687 Stunden im Jahr 2023 auf 66'172 Stunden im Jahr 2025 (Details dazu siehe Versorgungskennzahlen).
Finanzielle Fehlanreize für die öffentliche Hand
Bei Spitex-Organisationen angestellte pflegende Angehörige können finanzielle Fehlanreize für die öffentliche Hand erzeugen, da Spitex-Leistungen zu standardisierten Tarifen abgerechnet werden, unabhängig von den tatsächlich bei den Betrieben anfallenden Kosten. Die Beiträge der OKP sind national einheitlich geregelt und pro Leistungsart festgelegt. Aufgrund der geringeren Strukturkosten können Organisationen Einnahmen erzielen, die deutlich über den effektiven Lohnkosten der Angehörigen liegen. Ein Teil der Vergütung verbleibt so als Gewinn bei den Organisationen. Gleichzeitig entstehen Anreize, möglichst viele abrechenbare Leistungen zu generieren. Das widerspricht einer bedarfsgerechten, wirtschaftlichen Versorgung.
Eigener Tarif für Leistungen der Grundpflege erbracht durch pflegende Angehörige
Aufgrund der genannten finanziellen Fehlanreize hat der Kanton Basel-Stadt auf den 1. Januar 2026 einen eigenen Tarif für durch pflegende Angehörige erbrachte Leistungen der Grundpflege eingeführt (Details finden sich hierzu im Regierungsratsbeschluss zur Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung im Kanton Basel-Stadt vom 25. November 2008). Ab dem 1. Januar 2026 erhalten Spitex-Organisationen neu 61.60 Franken pro Stunde. Die Einführung des neuen, tieferen Tarifs entlastet Kanton und Gemeinden ab diesem Jahr finanziell. Spitex-Organisationen müssen zudem künftig durch pflegende Angehörige erbrachte Leistungen separat ausweisen. Das schafft mehr Transparenz und erleichtert die Rechnungskontrolle.
National- und Ständerat fordern weitergehende Regelungen
Nachdem der Bundesrat im Herbst 2025 einen Bericht zum Thema «pflegende Angehörige» publiziert hat, in welchem er vor allem festhält, dass aus Sicht des Bundesrates keinen weiterer Handlungsbedarf auf nationaler Ebene besteht, hat sich der National- und Ständerat mit dem Thema befasst. Es wurden richtungsweisende Motionen zu Händen des Bundesrates überwiesen, bzw. behandelt. Die Motionen verlangen unter anderem die Anpassung der Tarife zulasten der OKP bei durch pflegende Angehörige erbrachten Grundpflegeleistungen und klare und verbindliche Qualitätskriterien, welche bei der Zulassung von Spitex-Organisationen, welche pflegende Angehörige anstellen, berücksichtigt werden müssen.
