Langzeitpflege
Die Abteilung Langzeitpflege (ALP) ist zuständig für die Beratung, Bedarfsabklärung, Planung und Qualitätssicherung im Bereich der Alters- und Langzeitpflege.
Atrium Jung: In Basel-Stadt wird Pionierarbeit bei Tagesstrukturen für jung- und frühbetroffene Menschen mit Demenz geleistet
In der Schweiz gibt es nur wenige spezialisierte Tagesstrukturangebote für jüngere Menschen mit einer Demenzerkrankung. Während Tagesbetreuungen für ältere Menschen mit Demenz in einigen Kantonen, wie beispielsweise dem Kanton Basel-Stadt, etabliert sind, fehlt es vielerorts an spezialisierten Angeboten für Betroffene im Alter zwischen 50 und 70 Jahren. Diese Menschen stehen in einem anderen Lebensabschnitt als hochbetagte Demenzbetroffene: Ihre Erkrankung setzt ein, während sie oft noch berufstätig sind und ein aktives Familienleben führen. Viele sind körperlich fit, manchmal leben auch ihre Kinder noch zu Hause. Angehörige sind durch die frühe Erkrankung eines Familienmitglieds häufig erheblichen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt. Entsprechend unterscheiden sich die Bedürfnisse dieser Gruppe deutlich von jenen hochaltriger Betroffener.
Pilotprojekt zeigt tatsächlichen Versorgungsbedarf auf
Die Stiftung Basler Wirrgarten, die seit vielen Jahren verschiedene Unterstützungsangebote für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen anbietet, stellte eine zunehmende Nachfrage nach einem spezialisierten Tagesstrukturangebot für Jungerkrankte fest. Um den tatsächlichen Bedarf zu ermitteln, lancierte die Stiftung Basler Wirrgarten ein 18-monatiges Pilotprojekt, das vom Stiftungsrat des Basler Wirrgartens, der Age-Stiftung sowie vom Kanton Basel-Stadt finanziell unterstützt wurde. Die Ergebnisse zeigten deutlich, dass in Basel und Umgebung eine relevante Nachfrage nach einem bedarfsgerechten Angebot für jüngere Menschen mit Demenz besteht.
Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wurde im Jahr 2024 eine dauerhafte Tagesstruktur für jung- und frühbetroffene Menschen mit Demenz eingerichtet. Die Stiftung Basler Wirrgarten überführte das Pilotprojekt in den Regelbetrieb und eröffnete das neue Angebot im sanierten Gemeindehaus Oekolampad. Die Finanzierung erfolgt nun durch kantonale Beiträge, eine Mitfinanzierung der Krankenkassen sowie eine Kostenbeteiligung der Gäste.
Ein wegweisendes Angebot mit Modellcharakter
Das Atrium Jung hat sich als erfolgreich erwiesen und schliesst eine wichtige Versorgungslücke. Der enge Austausch mit den kantonalen Verantwortlichen ermöglichte eine langfristige Finanzierung, sodass das Angebot dauerhaft in die Leistungsvereinbarung für Tagesstrukturen der Langzeitpflege aufgenommen wurde. Als eines der wenigen spezialisierten Angebote für jung- und frühbetroffene Menschen mit Demenz in der Schweiz hat es Modellcharakter und könnte auch für andere Kantone wegweisend sein.
Bessere Pflegequalität und Vergleichbarkeit: Basler Pflegeheime stellen auf interRAI LTCF um
Wer in einem Pflegeheim lebt, benötigt Pflege – doch welche genau und in welchem Umfang? Um dies zu bestimmen, sind Pflegeheime in der Schweiz verpflichtet, den individuellen Pflegebedarf ihrer Bewohnerinnen und Bewohner mit einem standardisierten Instrument zu erheben. Auf dieser Grundlage werden sie in eine von zwölf Pflegestufen eingeteilt: von Stufe 1 für gering Pflegebedürftige bis Stufe 12 für stark Pflegebedürftige. Die Pflegestufe bestimmt unter anderem die finanzielle Abgeltung sowie den Personalbedarf für die Pflege.
Neues Instrument zur Harmonisierung der Pflegebedarfsermittlung
Seit dem 1. Januar 2025 können die Pflegeheime im Kanton Basel-Stadt interRAI LTCF für die Pflegebedarfsermittlung verwenden. Dieses neue Instrument, welches auf aktuellen pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, ersetzt die bisherige Version RAI-NH. Die Umstellung erfolgt im Rahmen neuer bundesrechtlicher Vorgaben, die eine Harmonisierung der Pflegebedarfsermittlung in der ganzen Schweiz anstreben. Der Regierungsrat hat dafür eine Anpassung der kantonalen Verordnung über die Krankversicherung beschlossen und eine Übergangsfrist bis Ende 2025 festgelegt. Zudem wurden Mittel für Schulungen in den Pflegeheimen bereitgestellt, um die Einführung des neuen Systems zu unterstützen.
Verbesserte Erfassung und schnellere Reaktionsmöglichkeiten
Das neue Instrument ermöglicht eine präzisere Erfassung des Pflegebedarfs, da es verschiedene Pflegesituationen detaillierter abbildet und eine individuell abgestimmte Pflegeplanung unterstützt. Die Beobachtungsphase zur Feststellung des Pflegebedarfs verkürzt sich von bisher 14 auf 7 Tage, sodass Pflegeheime schneller auf veränderte Bedürfnisse ihrer Bewohnerinnen und Bewohner reagieren können. Die genauere Bedarfsermittlung und die optimierte Pflegeplanung tragen insgesamt zur Verbesserung der Pflegequalität bei.
Grundlage für die Einführung von EFAS
Mit der Einführung von interRAI LTCF folgt der Kanton Basel-Stadt dem nationalen Trend. Im Zusammenhang mit der geplanten einheitlichen Finanzierung von ambulanten und stationären Gesundheitsleistungen (EFAS) soll künftig in allen Schweizer Pflegeheimen ein einheitliches Bedarfsermittlungsinstrument verwendet werden. Dabei gilt interRAI LTCF als aussichtsreichster Kandidat. Der Bereich Gesundheitsversorgung des Gesundheitsdepartements Basel-Stadt beteiligt sich mit seiner Expertise in nationalen Arbeitsgruppen und unterstützt aktiv die Umsetzung in den Pflegeheimen des Kantons.
Agogik 65+: Basel-Stadt schliesst Lücke bei Leistungen für behinderte Personen im AHV-Alter
Menschen mit Behinderung, die im Kanton Basel-Stadt leben und eine Invalidenrente (IV-Rente) beziehen, haben Anspruch auf Leistungen der Behindertenhilfe Basel-Stadt. Dazu gehören ambulante Unterstützungsleistungen oder stationäre Aufenthalte in spezialisierten Einrichtungen. Mit dem Erreichen des AHV-Alters erlischt jedoch der Anspruch auf eine IV-Rente und damit grundsätzlich auch der Zugang zu diesen Leistungen. Damit Betroffene ihre gewohnte Unterstützung nicht plötzlich verlieren, gibt es in Basel-Stadt eine Besitzstandgarantie: Wer bereits vor dem AHV-Alter Leistungen der Behindertenhilfe erhalten hat, kann diese weiterhin in Anspruch nehmen.
Bisher fehlte jedoch eine klare Regelung für Menschen, die erst nach dem Erreichen des AHV-Alters auf Unterstützung angewiesen sind. Sie hatten keinen Besitzstand und somit keinen gesicherten Zugang zu den Leistungen der Behindertenhilfe. In der Praxis wurden solche Fälle bisher individuell über Ergänzungsleistungen finanziert, jedoch ohne eine einheitliche Lösung.
Neue gesetzliche Grundlage seit 2025 in Kraft
Der Grosse Rat forderte deshalb mit dem Vorstoss «Anzug Michelle Lachenmeier und Konsorten betreffend Agogik im Alter: Stationäre Leistungen für behinderte Personen im AHV-Alter» eine einheitliche und verbindliche Lösung. Im Jahr 2024 erarbeiteten das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt und das Gesundheitsdepartement gemeinsam einen Vorschlag für eine neue gesetzliche Regelung. Diese trat am 1. Januar 2025 in Kraft. Seither können sich betroffene Personen an die Pflegeberatung der Abteilung Langzeitpflege des Bereichs Gesundheitsversorgung wenden. Dort wird ihr Bedarf geprüft und bei der Behindertenhilfe eine Bedarfsabklärung veranlasst. Falls Anspruch besteht, können sie die gleichen Leistungen erhalten wie Menschen mit Behinderung, die das AHV-Alter noch nicht erreicht haben.
Ein kleiner Personenkreis mit grossem Bedarf
Zwar betrifft diese Regelung schätzungsweise nur 30 Personen im Kanton Basel-Stadt, doch sie gehören zu einer besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppe. Mit dieser Lösung stellt der Bereich Gesundheitsversorgung sicher, dass auch diese Menschen weiterhin die notwendige Unterstützung erhalten, unabhängig davon, wann ihr Unterstützungsbedarf entsteht.