Jahresbericht Bereich Gesundheitsversorgung 2024

Spitalversorgung

Die Abteilung Spitalversorgung plant die stationäre Versorgung, beteiligt sich an der Finanzierung der Leistungserbringung und ist für das Monitoring sowie für die Qualitätssicherung der Spitäler zuständig.

Neue gleichlautende Spitallisten in der Rehabilitation für beide Basel

Die Regierungen der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben gleichlautende Spitallisten in der Rehabilitation genehmigt. Nach der Akutsomatik und der Psychiatrie wurde damit der dritte grosse Versorgungsbereich im Rahmen der «Gemeinsamen Gesundheitsregion» beider Basel überarbeitet. Die rechtliche Grundlage für das gemeinsame Vorgehen bildet der Staatsvertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft zur Planung, Regulation und Aufsicht in der Gesundheitsversorgung.

Versorgungsplanungsbericht als Basis für das Bewerbungsverfahren

Im Mai 2023 haben die beiden Gesundheitsdirektionen den Versorgungsplanungsbericht Rehabilitation publiziert und bei den Kantonen, den Spitälern der Region sowie den Verbänden in die Vernehmlassung gegeben. Er bildete die Basis für das anschliessend durchgeführte Bewerbungsverfahren. Von Februar bis Mai 2024 fanden Gespräche mit Leistungserbringern statt. Fünf Kliniken (eine mit zwei Standorten) haben ihren Standort in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft, fünf sind ausserkantonale Kliniken. Die ausserkantonalen Kliniken befinden sich in den Kantonen Aargau und Jura.

Nach umfassenden Analysen und der Anhörung aller Spitäler wurden die Leistungsaufträge an die Spitäler erteilt. Aufgrund einer neuen Planungssystematik ist ein direkter Vergleich mit bisherigen Leistungsaufträgen nicht möglich. Da sich aber mit wenigen Ausnahmen alle Bewerbungen innerhalb der bisher angebotenen «Hauptbereiche» bewegten, konnten die eingegangenen Bewerbungen grösstenteils auf der Spitalliste 2025 berücksichtigt werden. In einigen neu sehr eng definierten Leistungsgruppen, wie beispielsweise den Amputationen oder der Rehabilitation von Patientinnen und -Patienten mit Multiple Sklerose, erfolgte eine Konzentration auf wenige spezialisierte Anbieter.

Neue Spitallisten Rehabilitation per 1.1.2025

Die neuen gleichlautenden Spitallisten Rehabilitation 2025 wurden im Dezember 2024 von den Regierungsräten beider Basel verabschiedet und traten am 1. Januar 2025 in Kraft. Sie ersetzen die bisherigen Spitallisten aus dem Jahr 2021. Damit wird eine koordinierte, qualitativ hochstehende und wohnortnahe Versorgung der Bevölkerung in der stationären Rehabilitation sichergestellt.

Entwicklungsdialog fördert ambulante Rehabilitationsangebote

Mit Inkrafttreten der neuen Spitallisten wurde der sogenannte Entwicklungsdialog eingeführt – ein neues Instrument zur gezielten Förderung ambulanter Rehabilitationsangebote in der Gemeinsamen Gesundheitsregion beider Basel. Im Dialog mit den Spitälern und Kliniken soll das Wissen über innovative Versorgungsmodelle gestärkt, das Potenzial zur Ambulantisierung ausgelotet und deren Auswirkungen auf Qualität und Behandlungserfolg analysiert werden. Ziel ist es, medizinisch sinnvolle und wirtschaftlich tragfähige Versorgungsformen zu fördern. Die Erkenntnisse aus dem Entwicklungsdialog dienen als Grundlage für die nächste Versorgungsplanung im Bereich Rehabilitation.

Home Treatment - Versorgungsmodell für psychisch erkrankte Menschen

Die Verstärkung der integrierten (koordinierten) Versorgung ist auf Bundesebene eine zentrale Massnahme zur Umsetzung der Gesundheitsstrategie «Gesundheit 2030». Dabei geht es darum, verschiedene medizinische, pflegerische und soziale Leistungen über Sektorengrenzen hinweg zu vernetzen, um eine durchgängige und bedarfsgerechte Betreuung sicherzustellen. Auf kantonaler Ebene wird dies durch die Entwicklung von Unterstützungsangeboten und Anreizsystemen sowie durch die Förderung von innovativen Modellprojekten erreicht. In diesem Zusammenhang hat der Kanton Basel-Stadt im Januar 2019 die beiden Modellprojekte «Home Treatment – Übergangsbehandlung» und «Home Treatment – längerfristige Behandlung» lanciert.

Individuell angepasste Nachsorge zu Hause

Beide Projekte richten sich an Patientinnen und Patienten, die nach einem stationären Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik entweder vorübergehend oder langfristig zu Hause betreut werden möchten. Sie erleichtern den Übergang in den Alltag und gewährleisten eine individuell angepasste ambulante Nachsorge. Gerade in der kritischen Phase nach einem Klinikaufenthalt fehlt es Betroffenen oft an der nötigen Unterstützung, da das schützende Umfeld der Klinik plötzlich wegfällt. Dies erhöht das Risiko für Rückfälle. Die «Home Treatment»-Projekte sollen diese Versorgungslücke schliessen, die Zahl stationärer Aufenthaltstage reduzieren und erneute Krisen deutlich verringern. Mit der Umsetzung wurden die Universitären Psychiatrischen Kliniken Basel (UPK) beauftragt.

Weniger Rückfälle, mehr Lebensqualität

Seit ihrer Einführung haben die beiden «Home Treatment»-Projekte massgeblich zur Verbesserung der psychiatrischen Versorgung im Kanton Basel-Stadt beigetragen. Sie haben nahezu alle vertraglichen Zielwerte erreicht. Die deutliche Reduktion der fürsorgerischen Unterbringungen (FU) belegt ebenfalls den Erfolg dieses individualisierten und integrierten Versorgungsansatzes. Selbst schwer psychisch erkrankte Menschen können so ihr Leben in einem unterstützenden sozialen Umfeld selbstbestimmt gestalten. Auch die durchweg positiven qualitativen Bewertungen sowie die signifikante Reduzierung der stationären Aufenthalte unterstreichen den hohen Nutzen dieser Angebote.

Auf dem Weg zur dauerhaften Verankerung

Dank der mehrjährigen Förderung und der geplanten Finanzierung des «Home Treatments» über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) ab 2026 hat der Kanton Basel-Stadt die Weichen für eine langfristige Verankerung dieses Angebots gestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass diese Form der Betreuung nicht nur als befristete Modellprojekte, sondern als fester Bestandteil der psychiatrischen Versorgung weitergeführt wird. Ein weiterer wichtiger Schritt ist die geplante einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) ab 2028, die diesen integrierten Versorgungsansatz zusätzlich stärken soll. Mit diesen Massnahmen schafft der Kanton Basel-Stadt eine solide Grundlage für eine nachhaltige psychiatrische Versorgung und trägt wesentlich zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit psychischen Erkrankungen bei.