Jahresbericht Bereich Gesundheitsversorgung 2025

Spitalversorgung

Die Abteilung Spitalversorgung plant die stationäre Versorgung, beteiligt sich an der Finanzierung der Leistungserbringung und ist für das Monitoring sowie für die Qualitätssicherung der Spitäler zuständig.

Die Finanzierung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen 2026–2029

Gemeinwirtschaftliche Leistungen (GWL) umfassen diverse Leistungen, welche gemäss Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) nicht durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) finanziert werden dürfen, sondern vom Kanton bzw. den Gemeinden oder Dritten, welche die Leistung bestellt haben, separat bezahlt werden müssen. Dazu gehören beispielsweise gemäss Art. 49 Abs. 3 KVG die universitäre Lehre und Forschung (LuF) sowie die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen. Die Aufzählung ist nicht abschliessend, sodass weitere GWL durch den Kanton definiert werden können. Bestellte GWL bekunden ein öffentliches Interesse im Zusammenhang mit der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung des Kantons Basel-Stadt und sind nicht bzw. unzureichend finanziert. Zu den GWL-Finanzierungsempfängern zählen alle Basler Spitäler einschliesslich das Universitäts-Kinderspital beider Basel (UKBB), das Geburtshaus Matthea und das Universitäre Zentrum für Zahnmedizin Basel (UZB).

Am Universitären Zentrum für Zahnmedizin Basel werden zum Beispiel neu die ungedeckten Kosten der universitären Lehre und Forschung berücksichtigt. Quelle: Universität Basel/UZB, Photo Basilisk.

Warum der Kanton GWL finanziert

Die GWL für die Jahre 2026–2029 stellen sicher, dass der Kanton Basel-Stadt über eine leistungsfähige und qualitativ hochwertige Versorgungsinfrastruktur verfügt – insbesondere in der universitären Medizin, der Zahnmedizin und im Bereich der Kindergesundheit. Neue Leistungsbereiche wurden aufgenommen, bestehende gezielt weiterentwickelt und Versorgungsbereiche mit strukturellen Unterdeckungen zusätzlich unterstützt. Dabei liegen die Schwerpunkte darauf, die bisherigen bewährten GWL aufrechtzuerhalten, die Ambulantisierung zu fördern, die Forschung und universitäre Lehre sicherzustellen sowie die Weiterbildung von Assistenzärztinnen und Assistenzärzten zu stärken.

Fortgeführte, bewährte GWL

Weitergeführt werden die Finanzierung der universitären Lehre und Forschung in den baselstädtischen Spitälern, die ärztliche Weiterbildung in allen Spitälern und die zahnärztliche Weiterbildung am UZB sowie die Vorhalteleistungen des Perinatalzentrums am UKBB. Ebenso fortgeführt werden Sozialdienst und Spitalbeschulung sowie jene Leistungen, die trotz ungenügender Kostendeckung für eine stabile Versorgung erforderlich sind, beispielsweise die Versorgung von schwerwiegenden Essstörungen. Diese und weitere etablierte Leistungen gewährleisten, dass auch komplexe Fälle, vulnerable Patientengruppen oder aufwendige interdisziplinäre Leistungen zuverlässig abgedeckt bleiben.

Neue GWL für die aktuelle Leistungsperiode

Neu werden gezielt Lücken geschlossen und Leistungsbereiche verstärkt. Bei den baselstädtischen Spitälern betrifft dies insbesondere das Home Treatment zur Vermeidung stationärer Aufenthalte, die Stärkung ambulanter Versorgungsformen wie Tageskliniken, die praktische Hebammenausbildung, koordinierte Angebote für Patientinnen und Patienten mit Abhängigkeitserkrankungen sowie die Weiterbildung von Assistenzpsychologinnen und -psychologen. Am UZB werden neu die ungedeckten Kosten der universitären Lehre und Forschung berücksichtigt, zudem die Spezialsprechstunde für Kleinkinder-Karies, die schulzahnärztlichen Leistungen und der schweizweit einzigartige Bereich Special-Needs-Dentistry. Am UKBB wird die ambulante Unterdeckung mit dem Partnerkanton Basel-Landschaft gezielt stabilisiert, um die pädiatrische Versorgung langfristig zu sichern.

Für die gesamten vier Jahre resultiert ein Finanzvolumen von rund 329 Mio. CHF, zusammengesetzt aus 255.81 Mio. CHF für die baselstädtischen Spitäler, 29.196 Mio. CHF für das UZB und 43.68 Mio. CHF für das UKBB. Damit wird sichergestellt, dass die notwendigen GWL für die baselstädtische Wohnbevölkerung von den Spitälern und medizinischen Zentren bereitgestellt werden.

Verlängerung der Leistungsaufträge der Spitalliste Akutsomatik

Die Regierungsräte der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben im Mai 2021 die gleichlautenden Spitallisten 2021 in den Bereichen Akutsomatik, Rehabilitation und Psychiatrie per 1. Juli 2021 erlassen. In den Bereichen Psychiatrie und Rehabilitation wurden in der Zwischenzeit separate Planungen pro Versorgungsbereich durchgeführt. Die Spitalliste Psychiatrie wurde auf den 1. Januar 2024, die Spitalliste Rehabilitation auf den 1. Januar 2025 neu erlassen. Im Bereich Akutsomatik fand seither keine neue Vollplanung statt. Die Geltungsdauer der Spitalliste 2021 Akutsomatik wurde beim Erlass bis zum 31. Dezember 2025 befristet. Aufgrund der Befristung der Spitalliste bis 31. Dezember 2025 war bislang eine Vollplanung für den Bereich Akutsomatik und der Erlass einer neuen Spitalliste Akutsomatik per 1. Januar 2026 vorgesehen.

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben im Mai 2024 eine Wirkungsanalyse zu den für die Spitalplanung 2021 festgehaltenen Zielen sowie den getroffenen Massnahmen in Auftrag gegeben, um Erkenntnisse für die weitere Zusammenarbeit zu gewinnen. Um diese Erkenntnisse bei der nächsten Vollplanung für den Bereich Akutsomatik berücksichtigen zu können, können die neuen Spitallisten Akutsomatik voraussichtlich erst zu einem späteren Zeitpunkt erlassen werden. Vor diesem Hintergrund musste die bisherige Befristung der Spitalliste 2021 Akutsomatik aufgehoben und die genannte Spitalliste unbefristet verlängert werden.

Weitere Anpassungen der Spitallisten

Im Bereich Rehabilitation hat ein Listenspital einen Leistungsauftrag gekündigt. Dies hatte eine Aktualisierung der Spitalliste 2025 Rehabilitation zur Folge. Der entsprechende Leistungsauftrag für somatoforme Störungen der Reha Rheinfelden wurde per 1. Januar 2025 von der Spitalliste Rehabilitation gestrichen. Die Versorgung in diesem Bereich wird weiterhin durch die Klinik Barmelweid sichergestellt.

Versorgungsplanungsbericht Akutsomatik

Eine der Kernaufgaben der Kantone stellt in der Schweiz die Planung der stationären Gesundheitsversorgung dar. Die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft nehmen diese Kernaufgabe seit dem Jahr 2019 gemeinsam wahr, indem für die Planung eines Leistungsbereichs ein gemeinsamer Versorgungsplanungsbericht erarbeitet wird. Mit dem Versorgungsplanungsbericht Akutsomatik wird der erste der drei Spitalbereiche ein zweites Mal bikantonal geplant. Für den Versorgungsplanungbericht Akutsomatik wurden im zweiten Quartal 2025 die Auswertungen erstellt. Der Bericht wurde im dritten Quartal 2025 finalisiert und vor Weihnachten 2025 in die Vernehmlassung gegeben.

Der Bericht legt den Fokus auf die Frage, wie viele akutsomatische Spitalleistungen die Bevölkerung in der Gemeinsamen Gesundheitsregion (GGR) braucht. Die Beantwortung stützt sich auf eine Bedarfsanalyse, welche eine Über- bzw. Unterinanspruchnahme gegenüber der Schweiz identifiziert. Die Prognose des zukünftigen Bedarfs, welche verschiedene Trendannahmen berücksichtigt, dient den Kantonen als Grundlage, die akutsomatische Versorgung in der GGR weiterzuentwickeln. Der Bericht dient den beiden Kantonen als Basis für das anschliessende Bewerbungsverfahren für die Spitallisten Akutsomatik und die Vergabe der Leistungsaufträge an die sich bewerbenden Spitäler.

Vorbereitung des Bewerbungsverfahrens Akutsomatik

Im Zentrum der Arbeiten im Jahr 2025 stand durch die anstehende Planung des Leistungsbereichs Akutsomatik auch die Vorbereitung des Bewerbungsverfahrens für die Spitalliste. Das Bewerbungsverfahren wird wie schon im Jahr 2020 wieder bikantonal im Rahmen der GGR durchgeführt. Analog dem Leistungsbereich Rehabilitation im Jahr 2024 wird wieder eine webbasierte Bewerbungsplattform zur Erfassung der Spitalbewerbungen verwendet. Die Spitäler können über diese Plattform alle erforderlichen Daten sowie eine Auswahl an Spitalleistungsgruppen, für welche sie sich bewerben möchten, erfassen. Nach Abschluss der Erfassung werden die Daten direkt den Planungsbehörden übermittelt und können danach von beiden Kantonen weiter bearbeitet und analysiert werden. Für die Programmierung und die Fertigstellung der Bewerbungsplattform mussten im zweiten und dritten Quartal diverse Grundlagendokumente erarbeitet werden. Die Arbeiten wurden zudem eng mit dem Partnerkanton Basel-Landschaft koordiniert.